Datenschutz geht uns alle an und die "Chefs" ganz besonders!
Im Zeitalter der Globalisierung...
Im Zeitalter der Globalisierung gewinnt der Datenschutz immer mehr an Stellenwert und spielt im Bereich des Vertrauens zwischen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und dem eigenen Unternehmen eine immer größere Rolle. Passwortklau und Datendiebstähle aus jüngster Vergangenheit wie Yahoo, Amazon, Vodafone usw. zeigen die Tragweite dieser aktuellen Thematik.
Wikipedia definiert „Datenschutz“ wie folgt...
Wikipedia definiert „Datenschutz“ wie folgt:
„Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz soll der in der zunehmend computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum so genannten gläsernen Menschen und dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) entgegenwirken.“
Das Recht auf die informatielle Selbstbestimmung...
Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung jedes Menschen wurde in Deutschland bereits 1978 mit dem ersten Bundesdatenschutzgesetz manifestiert. Hierbei wurde nicht nur die Wahrung der Persönlichkeitsrechte unter Beachtung aller rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigt, sondern auch die Existenzsicherung des Unternehmens. „Datenschutz“ und „Datensicherheit“ werden so zu den zentralen Schwerpunkten für die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es dabei, das Datenschutzmanagement zu entwickeln, zu betreuen und die Wirksamkeit des Datenschutzmanagements zu sichern.
Die Praxis...
In der Praxis bedeutet dies konkret:
- Schwachstellenanalyse
- Konzeptentwicklung
- Vertragsprüfung und Vertragsentwicklung
- Dokumentationsanfertigung
- Führen und Veröffentlichung des Verfahrensverzeichnisses
- Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der DV und Kontrollaufgaben
- Überwachung und Prüfung der festgelegten Maßnahmen
- Vorabkontrolle neuer Verfahren und Software
- Bearbeitung von datenschutzrelevanten Anfragen und Beschwerden
- Vertretung gegenüber externen Stellen
Der Datenschutzbeauftragte selbst hat keine unmittelbaren Weisungsbefugnisse...
Der Datenschutzbeauftragte selbst hat keine unmittelbaren Weisungsbefugnisse, sondern ist wie eine Stabsstelle mit einem Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung beratend tätig.
Er hat die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsverfahren zu überwachen, die Mitarbeiter im Datenschutz zu unterweisen und die Datenschutzdokumentation zu führen.
Verfahren, in denen besonders sensible Daten verarbeitet werden oder die in besonderer Weise in die Rechte und Freiheiten der Betroffenen eingreifen (z.B. Videoüberwachungssysteme),
müssen vor ihrer Einführung vom Datenschutzbeauftragten im Wege einer sog. Vorabkontrolle überprüft werden.
Ein kontrollierter und sicherer Umgang mit Daten bzw. Informationen zeichnet die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern aus.
Außerdem ist dies eine unverzichtbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und verantwortungsbewusste Geschäftsführung sowie die Grundlage für eine effiziente und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.
Auch vonseiten der Kunden ist insbesondere unter dem zunehmenden Trend des Outsourcings von Verarbeitungsprozessen und der Internationalisierung der Datenverarbeitung im Zuge der Globalisierung ein verstärktes Bedürfnis nach dem Schutz ihrer Daten wahrnehmbar.
Durch das datenschutzkonforme Handeln entsteht neben der Vermeidung von Haftungsrisiken ein deutlicher Mehrwert an Prozess-Sicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter.
Alle personenbezogenen Prozesse werden in einem Datenschutzhandbuch dokumentiert. So können Prozesse wie z.B. Einstellungs- und Ausscheideverfahren,
Umgang mit elektronischen Kommunikationsmedien, Zugriffs- und Zugangskontrollen, usw. einfach, routiniert und rechtssicher, unterstützt durch Checklisten, durchgeführt werden.
Aus Sicht eines Unternehmens hat das Thema Datenschutz folglich viele Facetten wie Schutz des Persönlichkeitsrechts, gesetzliche Vorgaben, Haftungsrisiken und damit verbundene Geldstrafen für die die Geschäftsführer und Vorstände persönlich haften.
Aus der Sicht eines jeden einzelnen Menschen ist es das Grundrecht zu bestimmen, welche Daten wann und wem zugänglich gemacht werden sollen.
Auch in einer modernen „Kommunikationsgesellschaft“ kann es nicht immer von Vorteil sein, alle intimen Details von sich oder gar von anderen Personen preiszugeben oder zu veröffentlichen (Facebook & Co.). Im Gegenteil - es ist sogar strafbar!