Zoom
"Zoom“ steht aktuell erheblich im Hinblick auf „Datenschutz“ unter Kritik.
Persönlich finde ich die Kritik zu teils unberechtigt.
Aber: Es ist nicht zu bestreiten, dass „Zoom“ einen Teil der Kritik zum Anlass genommen hat, besser zu werden.
Aber es geht die Frage, ob „Zoom“ in datenschutzrechtlich zulässiger Weise eingesetzt werden kann.
Ja, meiner Meinung nach kann „Zoom“ aktuell noch in datenschutzrechtlich zulässiger Weise eingesetzt werden (Stand: 06.04.2020).
Jedoch Aufgrund der jüngsten Berichterstattung (KW 14) zur Verschlüsselung sollte man bei besonders schutzbedürftigen
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Vorsicht walten lassen.
379_Datenschutzhinweise-zoom-V1_4.doc
Dokument aus dem Managementsystem:
379 Videokonferenz