Zoom

"Zoom“ steht aktuell erheblich im Hinblick auf „Datenschutz“ unter Kritik. 

Persönlich finde ich die Kritik zu teils unberechtigt. 

Aber: Es ist nicht zu bestreiten, dass „Zoom“ einen Teil der Kritik zum Anlass genommen hat, besser zu werden.
Aber es geht die Frage, ob „Zoom“ in datenschutzrechtlich zulässiger Weise eingesetzt werden kann.

Ja, meiner Meinung nach kann „Zoom“ aktuell noch in datenschutzrechtlich zulässiger Weise eingesetzt werden (Stand: 06.04.2020).

Jedoch Aufgrund der jüngsten Berichterstattung (KW 14) zur Verschlüsselung  sollte man bei besonders schutzbedürftigen
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Vorsicht walten lassen.

word 379_Datenschutzhinweise-zoom-V1_4.doc

Dokument aus dem Managementsystem:
379 Videokonferenz

Bürozeiten

Unsere Support Hotline ist für Sie erreichbar:

Tel.:  +49 (711) 5048 27-90

  • Montag-Donnerstag: 8:oo-17:oo Uhr
  • Freitag: 8:oo-15:oo Uhr

Fragen Sie uns

supportcWenn Sie Fragen zu unseren Services oder unseren Produkten haben, rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben uns eine Mail.